Von 100 Schwangeren bringen 96 bis 98 ein gesundes Kind zur Welt. Manchmal zeigen sich beim Ultraschall aber Auffälligkeiten, die dann weitere Untersuchungen notwendig machen.
Alle Schwangeren mit einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft haben entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen, und zwar:
- zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche,
- zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche und
- zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche.
Seit dem 1.7.2013 können Schwangere bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen folgenden Untersuchungen auswählen:
- dem „einfachen“ Basis-Ultraschall = Fetometrie ohne systematische Untersuchung fetaler Morphologie
und - dem „erweiterten“ Basis-Ultraschall = Fetrometrie mit systematischer Untersuchung fetaler Morphologie
Beim „einfachen“ Basis-Ultraschall werden die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Fetus gemessen und die Position der Plazenta in der Gebärmutter bestimmt.
Beim „erweiterten“ Basis-Ultraschall werden weitere fetale Strukturen untersucht. So werden zusätzlich die Kopfform, die Gehirnkammern, das Kleinhirn, der Hals und Rücken, der Brustkorb mit dem Vier-Kammer-Blick des Herzens, der Herzrhythmus, die Bauchwand, die Harnblase und der Magen auf Fehlbildung untersucht.
Wird eine Fehlbildung, Softmarker oder sonstige Auffälligkeiten entdeckt, erfolgt die erweiterte Fehlbildungsdiagnostik. Bei Auffälligkeiten kooperieren wir selbstverständlich mit den führenden Zentren für Pränataldiagnostik und fetale Therapie.